Auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung stellte Jugendleiter Lars Müller den Weg zum Kinderschutzkonzept vor. Ziel des Vereins ist es, Teil des Qualitätsbündnisses Sport NRW zu werden.
Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg ist die Verankerung des Kinderschutzes in der Vereinssatzung. Die anwesenden Mitglieder stimmten der entsprechenden Satzungsänderung zu.
Darüber hinaus ergänzt der Verein seine Satzung um eine klare Positionierung gegen Diskriminierung und gegen jegliche Form von Gewalt im Vereinsleben.
Die Vereinssatzung wurde ergänzt um:
- Die Sportvereinigung 08/29 verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Der Verein steht für Antidiskriminierung und Vielfalt im Sport. Kein Mensch darf im Rahmen von Vereinstraining und –veranstaltungen, insbesondere aufgrund der geschlechtlichen und sexuellen Identität oder körperlicher Geschlechtsmerkmale, der ethnischen Herkunft, der Nationalität, des Alters, der eigenen Religion / Weltanschauung, einer Behinderung / Erkrankung oder des sozialen Status, diskriminiert werden.
- Der Verein, seine Amtsträger und Mitarbeiter bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und treten für die Integrität, die körperliche und seelische Unversehrtheit sowie die Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Der Verein, seine Amtsträger und Mitarbeiter pflegen eine Aufmerksamkeitskultur und werden alle dazu gebotenen Maßnahmen und Mittel zur Prävention und Bekämpfung ergreifen.
